Die historischen Wurzeln unserer Kanzlei als Anwälte und Notare reichen zurück bis in die Zeit kurz nach Kriegsende, als die Rechtsanwältin und Notarin Dr. Edith Henning gemeinsam mit der Steuerberaterin Hildegard Lindemann die Kanzlei gründete. Schon Ende der sechziger Jahre war unser heutiger Seniorpartner Hans-Gerhard Franck als Referendar für die Sozietät tätig, die zu dieser Zeit von Rechtsanwalt und Notar Dr. Rudolf Hopp geführt wurde.

Diese Verbindung von Tradition, personeller Kontinuität und stetiger Weiterentwicklung zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb, der sich konsequent an den Bedürfnissen seiner Mandanten orientiert, prägt unser heutiges Selbstverständnis.

Unsere Kanzlei verfügt über eine klare, überschaubare Struktur, unsere Rechtsanwälte und Notare sind jederzeit für Sie ansprechbar. Immer wieder berichten uns Mandanten, wie sehr sie es schätzen, dass der Anwalt/Notar des Vertrauens die Bearbeitung persönlich übernimmt. Zu jeder Zeit können unsere Mandanten – auch telefonisch – Auskunft über den aktuellen Stand der Bearbeitung ihres Falles erfragen und erhalten eine qualifizierte Antwort durch den sachbearbeitenden Kollegen.

Für eine persönliche Unterredung steht unser Konferenztrakt zur Verfügung, der drei Besprechungsräume unterschiedlicher Größe umfasst und eine konzentrierte Atmosphäre für Verhandlungen und Besprechungen ermöglicht.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anliegens unterstützend zur Seite stehen dürfen!