Hans-Gerhard Franck

Hans-Gerhard Franck wurde 1973 als Rechtsanwalt zugelassen und 1983 zum Notar in Berlin bestellt. Er kann auf die Erfahrung einer Jahrzehnte langen Tätigkeit vor allem im Grundstücks- und Bauträgerrecht, Gesellschaftsrecht sowie Erbbrecht zurückgreifen.

Ab dem 01.05.2015 ist sein Amt als Notar altersbedingt erloschen. Nachdem er sein Notariat abgewickelt hatte, stand er uns noch bis zum Ende des Jahres 2020 mit seiner Expertise im Notarbereich und als Rechtsanwalt zur Verfügung. Seit dem 01.01.2021 genießt er nun seinen wohlverdienten Ruhestand.

Hans-Gerhard Franck
Rechtsanwalt und Notar a.D.
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